Der in der Reihe Recht für die Praxis erschienene Beitrag zeigt Möglichkeiten auf, einer verzögerten Bearbeitungspraxis der Sozialhilfeträger (mittelbar) entgegenzuwirken und das Ausfallrisiko bezüglich der Vergütung für vor einer Kostenzusage erbrachten Leistungen zu begrenzen.