Im Strafprozess gegen eine gewalttätige Pflegerin hat das Amtsgericht Bremen eine heimlich gefilmte Videoaufnahme als Beweis zugelassen. Der Beitrag kommentiert das Urteil das Amtsgerichts Bremen und zeigt auf, dass eine heimliche Videoüberwachung nach wie vor verboten ist. Nur wenn ein konkreter und begründeter Verdacht auf eine unerlaubte oder gefährliche Handlung vorliegt, kann das Beweisinteresse eine heimliche Videoüberwachung rechtfertigen.