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    IFFLAND WISCHNEWKSI – unser Team aus Anwält:innen und Betriebswirt:innen ist spezialisiert auf alle rechtlichen Fragen der Pflege, Eingliederungshilfe, Kinder- und Jugendhilfe, darunter Strafrecht, Ordnungswidrigkeiten, Medizinrecht, Steuerrecht, Vertragsrecht, Entgeltvergleiche, Benchmarks, Verwaltungsrecht

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        IFFLAND WISCHNEWSKI hat sich durch eine konsequent betriebene Spezialisierung zu einer der bundesweit führenden Sozietäten im Bereich Sozialwirtschaft entwickelt. Lernen Sie uns kennen.

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      Hier finden Sie in chronologischer Reihenfolge Beiträge unserer Rechtsanwält:innen in Branchenmedien und juristischen Fachzeitschriften.

      Sozialhilfeträger dürfen Leistungen zurückhalten

      CAREkonkret 40/2013, S. 6

      Markus Düncher

      Der in der Reihe Recht für die Praxis erschienene Beitrag zeigt Möglichkeiten auf, einer verzögerten Bearbeitungspraxis der Sozialhilfeträger (mittelbar) entgegenzuwirken und das Ausfallrisiko bezüglich der Vergütung für vor einer Kostenzusage erbrachten Leistungen zu begrenzen.

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      "Eine Überwachung ist nach wie vor verboten"

      CAREkonkret 36/2013, S. 6

      Sybille Jahn-Prein

      Im Strafprozess gegen eine gewalttätige Pflegerin hat das Amtsgericht Bremen eine heimlich gefilmte Videoaufnahme als Beweis zugelassen. Der Beitrag kommentiert das Urteil das Amtsgerichts Bremen und zeigt auf, dass eine heimliche Videoüberwachung nach wie vor verboten ist. Nur wenn ein konkreter und begründeter Verdacht auf eine unerlaubte oder gefährliche Handlung vorliegt, kann das Beweisinteresse eine heimliche Videoüberwachung rechtfertigen.

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      Subkutane Infusion: Checkliste für Vergütungsvereinbarung

      CAREkonkret 35/2013, S. 11

      Julia Lückhoff

      Die Vergütung der subkutanen Infusionen ist meist noch nicht in den Vergütungsvereinbarungen der Pflegedienste geregelt. Daher ist es wichtig, jetzt umgehend mit den Krankenkassen neue Vereinbarungen abzuschließen, um die subkutanen Infusionen auch abrechnen zu können. Ansonsten fehlt dadurch natürlich eine Rechtsgrundlage.

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      Bei Kündigung in Probezeit keine Gründe nennen

      Häusliche Pflege 8/2013, S. 36f.

      Malte Schmietendorf

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      BSG sorgt für Klarstellung in der Pflegesatzverhandlung

      Altenheim 7/2013, S. 32 f.

      Sascha Iffland

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      Überstunden - abgelten, aber nicht draufzahlen

      Häusliche Pflege 7/2013, S. 34f.

      Henning Sauer

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