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    IFFLAND WISCHNEWKSI – unser Team aus Anwält:innen und Betriebswirt:innen ist spezialisiert auf alle rechtlichen Fragen der Pflege, Eingliederungshilfe, Kinder- und Jugendhilfe, darunter Strafrecht, Ordnungswidrigkeiten, Medizinrecht, Steuerrecht, Vertragsrecht, Entgeltvergleiche, Benchmarks, Verwaltungsrecht

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      Hier finden Sie in chronologischer Reihenfolge Beiträge unserer Rechtsanwält:innen in Branchenmedien und juristischen Fachzeitschriften.

      Die problematische Schnittstelle

      Sozialmanager 4/2016, S. 12 f.

      Prof. Dr. Daniela Schweigler

      „Wohnpflegeheime“ für behinderte Menschen bewegen sich an der Schnittstelle von Pflege und Eingliederungshilfe. Das Leistungsrecht zwingt Menschen mit Behinderungen bei steigender Pflegebedürftigkeit faktisch zum Umzug. Diese Problematik wird durch das Pflegestärkungsgesetz III und das Bundesteilhabegesetz nicht gelöst.

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      Versorgungsvertrag: Bei vorzeitiger Kündigung der Apotheke droht dem Heim Schadenersatz

      CAREkonkret, 37/2016, S. 8

      Markus Düncher

      Heimversorgungsverträge zwischen Einrichtungen und Apotheken schaffen nur einen Rahmen für den Bezug von Medikamenten und Medizinprodukten durch die Heimbewohner, begründen aber keine direkten Zahlungsverpflichtungen. Trotzdem kann es für die Einrichtung erhebliche finanzielle Folgen haben, wenn sie solche Verträge beenden wollen und dabei Kündigungsfristen ignorieren.

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      Vergütung: Pflegedienste unter Druck

      Häusliche Pflege 8/2016, S. 24 f.

      Henning SauerSascha Iffland

      Ohne rahmenvertragliche Regelungen ist die Vergütung der intensivpflegerischen Leistungen in jedem Einzelfall zu vereínbaren. Dies kann gut oder schlecht sein. In den Verhandlungen fordern viele Krankenkassen inzwischen einen Kostennachweis. Wer sich jetzt nicht auskennt, begibt sich auf schwieriges Terrain.

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      Unzulässigkeit kommunaler Fallzuweisungen in der Schulassistenz

      Sozialrecht aktuell 3/2016, S. 120 f.

      Jörn Bachem

      Anmerkung zum Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 29.2.2016 – 5 L 652/15.DA. Der Beitrag erläutert die praktische Bedeutung der Entscheidung, vor allem für betroffene Leistungserbringer, die keinen Zugang zum lokalen Leistungsgeschehen erhalten. Rechtsschutz gegen einen solchen Ausschluss kann gerichtlich durchgesetzt werden. Die Entscheidung befasst sich zudem sehr kritisch mit der Praxis der Bildung von Betreuungspools.

      Was ist Heimrecht? Oder: Müssen Betreiber vollstationärer Pflegeeinrichtungen ihre Bewohner unentgeltlich zum Arzt begleiten?

      PflegeRecht 6/2016, S. 350 ff.

      Dr. Julia Knappstein und

      Jörn Bachem

      Anmerkung zu dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts über die Nichtzulassung der Revision vom 27.8.2015 – 3 B 36.15. Der Beitrag erläutert die Problematik anhand des Hessischen Rahmenvertrages nach § 75 Abs. 1 SGB XI und der dazu nach einer Anordnung der Heimaufsicht ergangenen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen. Neben der Auslegung des Vertrages, welche die Gericht unsachgemäß vorgenommen haben, stellen die Autoren vor allem dar, warum die Föderalismusreform I mit der Verschiebung der Gesetzgebungskompetenz für das „Heimrecht“ dazu geführt hat, dass diese vertragsrechtliche Anforderungen weder regeln noch mit Mitteln der Heimaufsicht durchsetzen dürfen. Gleiches gilt aber auch für bundesrechtliche Normen, zu denen die Rahmenverträge nach § 75 Abs. 1 SGB XI bei zutreffender Betrachtung ebenfalls rechnen. Diese können nur von Institutionen des SGB XI vollzogen werden und damit ebenso wenig durch Landesbehörden wie die Heimaufsichten.

      Forderungen professionell managen

      Häusliche Pflege 6/2016, S. 38 f.

      Henning Sauer

      Wenn Zahlungseingänge auf Rechnungen ausbleiben, muss jeder Unternehmer handeln. Da sich Ausfälle nicht immer vermeiden lassen, sollte der Praktiker wissen, was dann zu tun ist. In vielen Fällen können mit der richtigen Strategie die Vergütungen noch beigetrieben werden.

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