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Artikel

Hier finden Sie in chronologischer Reihenfolge Beiträge unserer Rechtsanwält:innen in Branchenmedien und juristischen Fachzeitschriften.

Miet- und Pachtverträge – Von Fallstricken und Schlupflöchern

CAR€ Invest, 12/08, S. 4 f.

Markus Düncher

Gewalt in der Pflege: Wer schlägt, der fliegt!

Recht für die Praxis, CAREkonkret, 9/08, S. 5

Alexander Wischnewski

Gewalt in der Pflege ist ein Thema, mit dem sich Leitungskräfte und Personalverantwortliche aktiv auseinandersetzen sollten. Häufig werden Vorfälle aus falsch verstandener Kollegialität oder aus Angst vor Sanktionen erst gar nicht den Vorgesetzten gemeldet. Selbst wenn aber Pflegedienstleitung oder Heimleitung Anhaltspunkte für Gewalttätigkeiten haben, reagieren diese oft nicht oder versuchen sogar, die Vorkommnisse geheim zu halten. Grund hierfür ist die Furcht vor arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen, Imageschäden und Sanktionen seitens der Kassen beziehungsweise Aufsichtsbehörden.

Vertrag kann sich in "Luft" auflösen

Altenheim, 2/08, S. 32 f.

Markus Düncher

Werden branchenspezifische technische, rechtliche und betriebswirtschaftliche Besonderheiten bei der Vertragsgestaltung zur Anmietung einer Seniorenimmobilie nicht beachtet, kann das insbesondere bei Heimen erhebliche wirtschaftliche Folgen haben - im ungünstigsten Fall die Nichtigkeit des Miet- oder Pachtvertrages. Der Beitrag zeigt einige typische Fallstricke auf.

PDF-Dokument

Häusliche Intensivpflege – Welche Vergütung ist durchsetzbar?

Recht für die Praxis, CAREkonkret, 3/08, S.5

Henning Sauer

Ist ein Patient in der Häuslichkeit intensivpflegerisch zu versorgen, entstehen durch die meist rund um die Uhr notwendige Krankenbeobachtung erhebliche Kosten. Der größte Teil ist von den Krankenkassen als Leistung der Behandlungspflege zu finanzieren. Die Krankenkassen versuchen diese Kosten jedoch unter anderem dadurch zu drücken, dass sie ein "billigeres" Angebot eines Wettbewerbers einholen und dem Patienten nahe legen, sich von diesem Dienst versorgen zu lassen.

Vorsicht bei Fahrdiensten: Geldbußen bis zu 20.000 Euro möglich

CAREkonkret v. 07.12.2007, S. 11

Jörn Bachem

Heime und ambulante Dienste, die Fahrdienste anbieten, benötigen dafür regelmäßig eine Personenbeförderungsgenehmigung, nicht zu verwechseln mit dem fahrerbezogenen Personenbeförderungsschein. Ohne Genehmigung drohen Bußgeldverfahren mit bis zu 20.000 Euro Geldbuße. Versuche, die Genehmigungspflicht zu umgehen, etwa durch bestimmte Entgeltgestaltungen, können nur in ganz seltenen Fällen Erfolg haben. Der Beitrag erklärt die Rechtslage und gibt Tipps für die Antragstellung.

Nichtraucherschutz greift auch in Heimen

Altenheim, 12/2007, S. 33

Sascha Iffland

In vielen Bundesländern treten zum 01.01.2008 Gesetze zum Schutz der Nichtraucher in Kraft. Andere Bundesländer haben bereits ähnliche Vorschriften erlassen. Der Artikel stellt die verschiedenen Regelungen vor und gibt einen Überblick darüber, was Heime jetzt zu veranlassen haben.

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