Während teilstationäre Pflegeeinrichtungen lange Zeit verbreitet vor allem um eine für den wirtschaftlichen Betrieb notwendige Auslastung ringen mussten, rücken allmählich andere Themen in den Vordergrund. So kommt in der Praxis immer wieder die Frage auf, in welchen Fällen, in welchem Umfang und gegenüber welchem Schuldner Vergütungen für Abwesenheitszeiten des Tagespflegegastes abgerechnet werden dürfen. Der Beitrag behandelt diese Frage unter Würdigung der Bestimmungen des SGB XI, der Landesrahmenverträge und des WBVG.