Die verfassungsrechtlichen Garantien der Rechtsschutzgleichheit und des effektiven sozialen Rechtsschutzes werden zumeist in kosten(hilfe)rechtlichen Zusammenhängen diskutiert. Im Mittelpunkt stehen dabei zumeist Fragen der Gewährung von Prozesskosten- und Beratungshilfe. Um den Gewährleistungen umfassend Geltung zu verschaffen, müssen sie darüber hinaus stärker auch in ihrer strukturellen, ins materielle Recht ausstrahlenden Dimension gesehen werden.