Nach dem Krankenhausaufenthalt sind oftmals Leistungen häuslicher Krankenpflege erforderlich. Beraten Sie Ihre Patienten bereits im Krankenhaus, um die Anschlussversorgung sicherzustellen! Nach der aktuellen Änderung der HKP-Richtlinie können die Krankenhausärzte Verordnungen für einen längeren Zeitraum ausstellen - so können Pflegedienste ihre Leistungen nahtlos erbringen.