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Artikel

Hier finden Sie in chronologischer Reihenfolge Beiträge unserer Rechtsanwält:innen in Branchenmedien und juristischen Fachzeitschriften.

Juristisch nicht zu beanstanden

Altenheim 05/2014, S. 22 f.

Jörn Bachem

Ist das Strukturmodell für eine effizientere Pflegedokumentation von Beikirch/Roes rechtlich abgesichert? Gemeinsam mit Dr. Karlheinz Börner von der Hessischen Betreuungs- und Pflegeaufsicht beleuchtet es Jörn Bachem in diesem Beitrag aus haftungs- und sozialrechtlicher Sicht – mit positivem Ergebnis. Außerdem wird erklärt, welche Grundfunktionen die Pflegedokumentation bei rechtlicher Betrachtung zu erfüllen hat.

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HKP-Richtlinie geändert

Häusliche Pflege 05/2014, S. 30 f.

Julia Lückhoff

Seit dem 13.12.2013 ist die Leistung "Versorgung eines suprapubischen Katheters" nur noch bei besonderen Indikationen im Rahmen der häuslichen Krankenpflege verordnungsfähig.

Keine Entlastung für den Sozialhilfeträger

CAREkonkret 17/14 S. 12

Henning Sauer

Als erstes Sozialgericht bundesweit hat das Sozialgericht Halle (Saale) entschieden, dass pflegebedürftigen Bewohnern von Wohngemeinschaften der Wohngruppenzuschlag nicht auf ihre Ansprüche auf Hilfe zur Pflege angerechnet werden darf.

PDF-Dokument

MRSA-Sanierungen bald verordnungsfähig!

Häusliche Pflege 04/2014, S. 40 f.

Julia Lückhoff

Ob vor oder nach dem Krankenhausaufenthalt: Die MRSA-Eradikationstherapie ist eine wichtige Prophylaxe- und Heilmaßnahme. Nach dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses in Kürze auch als HKP-Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Leitlinie schafft Handlungsspielraum

Altenheim 03/2014, S. 66 f.

Jörn Bachem

Im Jahr 2011 setzten neue bauliche Anforderungen bayerische Pflegeheime massiv unter Druck. Inzwischen ist es dem bpa gemeinsam mit den Heimaufsichten jedoch gelungen, die Anforderungen flexibler zu gestalten - ohne dabei qualitative Ziele zu gefährden. Das Vorbild könnte bald deutschlandweit Schule machen.

PDF-Dokument

Intensivpflege: Vergütung nur bei Vereinbarung

Häusliche Pflege 03/2014, S. 50 f.

Henning Sauer

Bei der Intensivpflege in der Häuslichkeit die Kranken- und Pflegekasse des Patienten jeweils nur bestimmte Teilbeträge. Der Pflegedienst sollte wissen, welcher Kostenträger für welchen Teil der Gesamtkosten zur Leistung verpflichtet und mit wem welcher Vergütungsbestandteil zu verhandeln ist.

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