Die Intendanten der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten haben sich darauf verständigt, dass Bewohner von Pflegeheimen ab dem 01.01.2013 vorerst keine Rundfunkgebühren zahlen müssen. Die Rundfunkgebührenpflicht für Bewohner von Einrichtungen der Behindertenhilfe, Einrichtungen des betreuten Wohnens oder ambulant betreuten Wohngemeinschaften bleibt weiter offen. Der in der Reihe Recht für die Praxis erschienene Beitrag zeigt auf, welche Regelungen des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages hier anzuwenden sind und welche Befreiungen oder Ermäßigungen Bewohner gegebenenfalls beantragen können.