Das Holler Modell, Pflegeheime für leicht bis mittelschwer pflegebedürftige Menschen in ambulant versorgte Wohngemeinschaften umzuformen, hat viele Vorteile - für die Pflegebedürftigen und den bisherigen Heimbetreiber. Erwartbare Widerstände von Heimaufsichtsbehörden und vor allem den Krankenkassen erfordern aber eine gründliche und insbesondere juristische Vorbereitung. Der Beitrag zeigt die Gestaltungsmöglichkeiten ebenso wie die neuralgischen Punkte auf.