Seit mehr als fünf Jahren werden Leistungen der Eingliederungshilfe auf Basis der neuen SGB IX-Vorschriften gewährt und erbracht. Die leistungserbringungsrechtlichen Vorschriften gelten schon seit mehr als sieben Jahren. Dennoch besteht vielfach noch keine Klarheit über eine Reihe von Einzelheiten im Verhältnis zwischen Leistungsträgern und Leistungserbringern. Der von Prof. Dr. Daniela Schweigler gemeinsam mit Jörn Bachem verfasste Beitrag geht der Frage nach, ob und auf welcher Grundlage die Träger der Eingliederungshilfe Abrechnungsprüfungen durchführen können und welche Rechtsfolgen etwaige Abrechnungsmängel haben.