Am 20. Januar 2009 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass der Anspruch von Arbeitnehmern auf ihren Jahresurlaub auch nach längerer Krankheit nicht verfällt. Ob dies jedoch dazu führt, dass über mehrere Jahre arbeitsunfähige Arbeitnehmer ihre Urlaubsansprüche unbegrenzt ansammeln können, ist derzeit noch umstritten.