Seit den Grundsatzentscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG) vom 29.01.2009 war fraglich, ob die dort entwickelten Kriterien für Pflegesatzverhandlungen und Schiedsstellenverfahren auch auf die Vergütung der ambulanten Pflege übertragen werden können. Das BSG hat diese Frage mit Urteil vom 17.12.2009 (Az.: B 3 P 3/08 R) bejaht und dabei die Gelegenheit genutzt, die Entscheidungen vom 29.01.2009 noch einmal zu konkretisieren.