Pflegeunternehmen suchen in Zeiten des Fachkräftemangels oft händeringend nach geeigneten Führungskräften. Mit Urteil vom 18.05.2011 (Az.: B 3 P 5/10 R) hat das BSG entschieden, dass nicht nur der Einrichtungsträger, sondern auch der Bewerber selbst einen Anspruch auf eine schriftliche Auskunft der Landesverbände der Pflegekassen hat, ob die Voraussetzungen für die Anerkennung als PDL gegeben sind.