IFFLAND WISCHNEWSKI Rechtsanwälte Logo - farbig
  • +49 (0) 6151 / 13 66 00
  • Start
  • Team

    Unsere Berater:innen: Iffland, Wischnewski, Bachem, Sauer, Düncher, Jahn-Prein, Schmietendorf, Lückhoff, Grasmück, Stern-Gerstner, Niedermeier, Hörr, Reinold, Schreck, Michalis, Schweizer, Seifert, Haarde, Kamal, Schweigler

    IFFLAND WISCHNEWKSI – unser Team aus Anwält:innen und Betriebswirt:innen ist spezialisiert auf alle rechtlichen Fragen der Pflege, Eingliederungshilfe, Kinder- und Jugendhilfe, darunter Strafrecht, Ordnungswidrigkeiten, Medizinrecht, Steuerrecht, Vertragsrecht, Entgeltvergleiche, Benchmarks, Verwaltungsrecht

    Team
    • Karriere

      Karriere als Rechtsanwält:innen - Rechtsanwaltsfachangestellte - Referendar:innen (w/m/d)

      IFFLAND WISCHNEWSKI Rechtsanwälte - Werden Sie Teil unseres Teams und machen mit uns unsere Mandant:innen glücklich.

      Karriere
      • Spezialisierungen

        Spezialisierungen - Heim- und Pflegerecht, Wirtschaftsrecht und Arbeitsrecht - Sozialwirtschaft

        Sehen Sie, welche typischen Leistungen wir in Pflege, Eingliederungshilfe und Kinder- und Jugendhilfe anbieten. Ihre Frage ist nicht dabei? Fordern Sie uns heraus!

        Spezialisierungen
        • Stationäre Pflege
        • Ambulante Pflege
        • Eingliederungshilfe
        • Kinder- und Jugendhilfe
        • Krankenhaus
        • Investor:innen
      • Wissen

        Wissen

        Entdecken Sie unser Angebot an Artikeln, Fachbüchern, Broschüren sowie aktuellen Informationen und Veranstaltungen wie unsere Top-Seminare.

        Wissen
        • Aktuelles
        • Veröffentlichungen
        • Veranstaltungen
      • Über uns

        Über uns

        IFFLAND WISCHNEWSKI hat sich durch eine konsequent betriebene Spezialisierung zu einer der bundesweit führenden Sozietäten im Bereich Sozialwirtschaft entwickelt. Lernen Sie uns kennen.

        Über uns
        • Unsere Kanzlei
        • Einblicke
        • Die nachhaltige Kanzlei
      • Kontakt

        Kontakt und Anfahrt

        Hier finden Sie alle Möglichkeiten, wie Sie mit uns in Kontakt treten können: Adresse, Telefax, E-Mail und Anreise. Oder Sie rufen an: +49(0) 6151 / 13 66 00.

        Kontakt
        • Unsere Kanzlei
        • Einblicke
        • Die nachhaltige Kanzlei
      • Schnellbewerbung
        Schnellbewerbung
        • Unsere Kanzlei
        • Einblicke
        • Die nachhaltige Kanzlei

      Artikel

      Hier finden Sie in chronologischer Reihenfolge Beiträge unserer Rechtsanwält:innen in Branchenmedien und juristischen Fachzeitschriften.

      Fragwürdig und inhaltsleer

      CAREkonkret 13/2012, S. 7

      Jörn Bachem

      Am 7.3.2012 hat der hessische Landtag das Hessische Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen (HGBP) beschlossen. Hessen hat sich mit seinem neuen Heimrecht viel Zeit gelassen. Genug, um ein modernes, rechtlich und technisch sauberes Gesetz zu machen. Hessen hat das nicht geschafft.

      PDF-Dokument

      Hessischer Landtag beschließt Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen: Der Begriff "Heim" kommt fortan nicht mehr vor

      CAREkonkret 12/2012, S. 4

      Jörn Bachem

      Das neue Heimgesetz für Hessen ist am 21.03.2012 in Kraft getreten. Zusätzliche Anzeigepflichten und Anforderungen stehen nur wenigen Verbesserungen gegenüber. Ambulante Dienste unterfallen jetzt dem Heimrecht. Über den Umfang der bei ihnen möglichen Prüfungen wird Streit entstehen. Prüfberichte sollen veröffentlicht werden. Der Rechtsschutz gegen Maßnahmen der Heimaufsicht wird verschlechtert. Ein erster Überblick.

      BSG-Urteile: Investitionskosten in geförderten Einrichtungen - Urteilsbegründung schafft Klarheit

      CAREkonkret 10/2012, S.1f.

      Sascha Iffland

      Mit vier grundlegenden Urteilen hatte das Bundessozialgericht (BSG) am 08.09.2011 (Az.: B 3 P 4/10 R u. a.) die Regelungen zur Berechnung der betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen in geförderten Einrichtungen neu bewertet. Eine Analyse der Begründungen bestätigt erste Einschätzungen und liefert weitere Hinweise, die für die Berechnung der Investitionskosten und auch des Pflegesatzes Gewicht haben.

      Sachgrundlos befristen: So gehen Sie vor!

      Häusliche Pflege 3/2012, S. 38f.

      Alexander Wischnewski

      Nach Ablauf der Probezeit ist die Kündigung von Arbeitsverhältnissen oft nur noch eingeschränkt möglich. Viele Arbeitsgerichtsprozesse enden daher mit viel zu hohen Abfindungszahlungen. Beginnt man das Arbeitsverhältnis mit einem befristeten Arbeitsvertrag, kann das Arbeitsverhältnis in den ersten beiden Jahren zu festen Zeitpunkten rechtssicher beendet werden.

      PDF-Dokument

      Streit um den externen Vergleich

      Altenheim 03/2012, S. 58f.

      Sascha Iffland

      In diesem Beitrag der neuen Serie zum Vergütungsrecht erfahren Sie, welche Bedeutung der Preis des Marktumfelds nach den Kriterien des Bundessozialgerichts bei der Pflegesatzverhandlung noch hat.

      Wiederholungsprüfungen: Schon gezahlte Beträge können zurückgefordert werden - Bei Altfällen dürfen Kassen keine Kosten erheben

      CAREkonkret 9/2012, S.4

      Henning Sauer

      Seit dem 01.07.2008 sollen die Einrichtungen für die vom MDK durchgeführten Wiederholungsprüfungen bezahlen. Nach dem Urteil des Sozialgerichts Hannover darf eine Wiederholungsprüfung nichts kosten, wenn die der Wiederholungsprüfung vorausgegangene Prüfung vor dem 01.07.2008 in Auftrag gegeben und durchgeführt wurde. In derartigen Altfällen dürfen die Landesverbände der Pflegekassen keine Kosten erheben.

      • Vorherige Seite
      • 1
      • …
      • 27
      • 28
      • 29
      • 30
      • 31
      • 32
      • 33
      • 34
      • 35
      • 36
      • …
      • 57
      • Nächste Seite

      Cookie-Einstellungen

      Marketing / Usability

      ZweckMit Hilfe von Matomo-Analytics-Cookies werden statistische Daten über die Webauftritt-Nutztung der Besucher erfasst.
      Datenschutzerklärunghttps://www.iw-recht.de/datenschutz
      Host(s)https://matomo.iw-recht.de/
      Cookie Name_pk_id.1.74ac
      Laufzeit1 Jahr

      Technisch notwendig

      AnbieterKeine Übermittlung an Drittanbieter
      ZweckDieses Cookie ist für die Funktionalität des Content Management Systems notwendig. Zudem ist es sicherheitsrelevant und schützt u.a. vor Cross-Site-Request-Forgery.
      Datenschutzerklärunghttps://www.iw-recht.de/datenschutz/
      Host(s)www.iw-recht.de
      Cookie Namewires
      Laufzeit1 Tag
      ZweckDieses Cookie speichert die Cookie-Einstellungen. Dadurch erscheint dieser Dialog der Cookie-Bestätigung nicht bei jedem Seitenaufruf.
      Datenschutzerklärunghttps://www.iw-recht.de/datenschutz/
      Host(s)www.iw-recht.de
      Cookie Nameiwr-dsgvo
      Laufzeit1 Jahr

      Verwendung von Cookies

      Um unsere Webseite für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Ihre Einwilligung zur Nutzung von Cookies können Sie jederzeit individuell anpassen oder widerrufen. Aktivieren Sie von uns empfohlene Cookies per Klick auf „Ich akzeptiere“ oder ausschließlich notwendige Cookies per Klick auf "Nur notwendige Cookies". Weitere Informationen erhalten Sie unter „Cookie-Einstellungen öffnen“, in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.

      Cookie-Einstellungen

      Kontakt

      IFFLAND WISCHNEWSKI Rechtsanwälte PartG mbB
      Pfungstädter Str. 100 A
      64297 Darmstadt

      Telefon: +49 (0) 6151 / 13 66 00
      Telefax: + 49 (0) 6151 / 13 66 033
      E-Mail: info@iw-recht.de

      Hauptseiten

      TeamStellenangeboteSpezialisierungenWissenÜber unsKontakt

      Spezialisierungen

      Stationäre PflegeAmbulante PflegeEingliederungshilfeKinder- und JugendhilfeKrankenhausInvestor:innen

      Auszeichnungen

      gehe zu JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2024/2025
      gehe zu IFFLAND WISCHNEWSKI bei kununu

      IFFLAND WISCHNEWSKI Rechtsanwälte PartG mbB – Impressum / Datenschutz / Allgemeine Mandatsbedingungen


      Sie verwenden eine veraltete Browserversion. Eine optimale Darstellung der Webseite kann nicht gewährleistet werden.