Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hält die altersabhängige Staffelung der Urlaubsdauer im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) für altersdiskriminierend und hat einer jungen Arbeitnehmerin mehr Urlaub zugesprochen. Der Artikel gibt Hinweise, wie sich Arbeitgeber bei Forderungen der Arbeitnehmer verhalten sollten.