Am 7.3.2012 hat der hessische Landtag das Hessische Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen (HGBP) beschlossen. Hessen hat sich mit seinem neuen Heimrecht viel Zeit gelassen. Genug, um ein modernes, rechtlich und technisch sauberes Gesetz zu machen. Hessen hat das nicht geschafft.