Pflegeanbieter müssen die Veröffentlichung negativer Bewertungen ihrer Leistungen nicht immer dulden. Führt die Prüfung nicht zu repräsentativen Ergebnissen, wird der Transparenzbericht nicht veröffentlicht. Der Artikel stellt den Beschluss des LSG Halle vor, wonach deshalb bei der Prüfung von ambulanten Pflegediensten mehr Pflegebedürftige als in der PTVA vorgesehen einzubeziehen seien.
