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    IFFLAND WISCHNEWKSI – unser Team aus Anwält:innen und Betriebswirt:innen ist spezialisiert auf alle rechtlichen Fragen der Pflege, Eingliederungshilfe, Kinder- und Jugendhilfe, darunter Strafrecht, Ordnungswidrigkeiten, Medizinrecht, Steuerrecht, Vertragsrecht, Entgeltvergleiche, Benchmarks, Verwaltungsrecht

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      Hier finden Sie in chronologischer Reihenfolge Beiträge unserer Rechtsanwält:innen in Branchenmedien und juristischen Fachzeitschriften.

      Änderungen des Betäubungsmittelrechts: Notfallvorrat und Weiterverschreibung - Regelung benachteiligt Schmerzpatienten in Heimen

      CAREkonkret 23/2011, S. 3

      Sybille Jahn-Prein

      Mit Inkrafttreten der 25. Betäubungsmittelrechts- Änderungsverordnung dürfen nicht mehr benötigte Betäubungsmittel an andere Patienten der gleichen Pflegeeinrichtung weiterverschrieben werden. In Hospizen und Einrichtungen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung darf ein patientenunabhängiger Notfallvorrat angelegt werden. Warum Alten- und Pflegeeinrichtungen diese Möglichkeit nach wie vor versagt bleibt, ist nicht nachzuvollziehen.

      Pönalisierung sozialversicherungsrechtlicher Vertragsbeziehungen in der ambulanten Krankenpflege - Zur Begründung von Betrugsstrafbarkeiten unter Anwendung der streng formalen Betrachtungsweise des Sozialversicherungsrechts

      GuP 6/2011, S. 212 ff.

      Alexander WischnewskiSybille Jahn-Prein

      Seit geraumer Zeit kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Kranken- und Pflegekassen offenbar bei jeglichen Auseinandersetzungen über die Vergütung von Leistungen oder die Rückforderung aus Sicht der Kassen zu viel geleisteter Zahlungen die Staatsanwaltschaften einschalten. Es werden strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Abrechnungsbetruges eingeleitet, die große Belastungen und weitreichende Konsequenzen für die Betroffenen mit sich bringen können. Der vorliegende Beitrag nimmt vor diesem Hintergrund zur strafrechtlichen Beurteilung formal fehlerhafter Abrechnungen ambulanter Pflegedienste aus anwaltlicher Sicht Stellung und zeigt dabei insbesondere auf, dass nicht jede Sozialrechtswidrigkeit zu einer Strafbarkeit führen kann. 

      Ambulante 24-Stunden-Intensivpflege - Die Kassenleistung ausschöpfen

      Häusliche Pflege 6/2011, Sonderteil HOMECARE, S. 46f.

      Henning Sauer

      Bei ambulanter Intensivpflege übernehmen die Kranken- und Pflegekasse des Patienten jeweils nur bestimmte Teilbeträge der entstehenden Kosten. Wegen der auf den Sachleistungsbetrag begrenzten SGB XI- Leistungen sollte der Leistungsanspruch gegen die Krankenkasse nach den vom BSG neu aufgestellten Grundsätzen voll ausgeschöpft werden.

      Bessere Transparenz durch Bundes-Schiedsstelle? - Gesetzesänderung im SGB XI soll den Verhandlungsstau auflösen

      Altenheim 5/2011, S. 6

      Jörn Bachem

      Fehler-Reparatur zur Fehler-Reparatur: Das Bundesgesundheitsministerium hat, verpackt in das neue Krankenhaushygienegesetz, eine Regelung für ein Schiedsverfahren für Streitigkeiten um die Pflege-Transparenzvereinbarungen auf den Weg gebracht und damit einen wesentlichen Mangel der letzten SGB XI-Reform beseitigt. Schon im Sommer könnten die Leistungserbringerverbände oder der GKV-Spitzenverband die bereits mit der Pflege-Reform 2008 eingerichtete Bundesschiedsstelle anrufen, um den Verhandlungsstau bei den Pflege-Transparenzvereinbarungen aufzulösen.

      Was ändert das geplante Anerkennungsgesetz?

      Altenheim 5/2011, S. 20f.

      Henning Sauer

      Das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (Anerkennungsgesetz) soll das Verfahren und die Kriterien zur Feststellung der Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Ausbildungsnachweise mit inländischen Ausbildungsnachweisen regeln. Der Beitrag stellt die für die Pflegebranche relevanten Änderungen dar.

      PDF-Dokument

      Arbeitnehmerfreizügigkeit – Grenzenlose Möglichkeiten

      Altenheim 5/2011, S. 16ff.

      Henning Sauer

      Osteuropäischen Pflegekräften steht seit dem 1. Mai 2011 auch der deutsche Arbeitsmarkt offen. Die bisherigen Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit endeten am 30.4.2011. Für Träger ambulanter und stationärer Pflegeeinrichtungen eröffnet sich damit ein bisher noch weitgehend verschlossenes Bewerberangebot. Beim Einsatz osteuropäischer Pflegekräfte müssen jedoch einige Punkte beachtet werden.

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