Das Sozialgericht Darmstadt hat mit Urteil vom 24.1.2011 erstmals über die Berechtigung einer Kostenforderung der Landesverbände der Pflegekassen für eine Wiederholungsprüfung nach § 114 Abs. 5 SGB XI entschieden. Der juristische Fachbeitrag stellt die die positive Entscheidung dar und erläutert sie und ihre Folgen für die Praxis. Das Urteil trifft zugleich wesentliche Aussagen zu den rechtlichen Anforderungen an Maßnahmenbescheide nach § 115 Abs. 2 SGB XI.