IFFLAND WISCHNEWSKI Rechtsanwälte Logo - farbig
  • +49 (0) 6151 / 13 66 00
  • Start
  • Team

    Unsere Berater:innen: Iffland, Wischnewski, Bachem, Sauer, Düncher, Jahn-Prein, Schmietendorf, Lückhoff, Grasmück, Stern-Gerstner, Niedermeier, Hörr, Reinold, Schreck, Michalis, Schweizer, Seifert, Haarde, Kamal, Schweigler

    IFFLAND WISCHNEWKSI – unser Team aus Anwält:innen und Betriebswirt:innen ist spezialisiert auf alle rechtlichen Fragen der Pflege, Eingliederungshilfe, Kinder- und Jugendhilfe, darunter Strafrecht, Ordnungswidrigkeiten, Medizinrecht, Steuerrecht, Vertragsrecht, Entgeltvergleiche, Benchmarks, Verwaltungsrecht

    Team
    • Karriere

      Karriere als Rechtsanwält:innen - Rechtsanwaltsfachangestellte - Referendar:innen (w/m/d)

      IFFLAND WISCHNEWSKI Rechtsanwälte - Werden Sie Teil unseres Teams und machen mit uns unsere Mandant:innen glücklich.

      Karriere
      • Spezialisierungen

        Spezialisierungen - Heim- und Pflegerecht, Wirtschaftsrecht und Arbeitsrecht - Sozialwirtschaft

        Sehen Sie, welche typischen Leistungen wir in Pflege, Eingliederungshilfe und Kinder- und Jugendhilfe anbieten. Ihre Frage ist nicht dabei? Fordern Sie uns heraus!

        Spezialisierungen
        • Stationäre Pflege
        • Ambulante Pflege
        • Eingliederungshilfe
        • Kinder- und Jugendhilfe
        • Krankenhaus
        • Investor:innen
      • Wissen

        Wissen

        Entdecken Sie unser Angebot an Artikeln, Fachbüchern, Broschüren sowie aktuellen Informationen und Veranstaltungen wie unsere Top-Seminare.

        Wissen
        • Aktuelles
        • Veröffentlichungen
        • Veranstaltungen
      • Über uns

        Über uns

        IFFLAND WISCHNEWSKI hat sich durch eine konsequent betriebene Spezialisierung zu einer der bundesweit führenden Sozietäten im Bereich Sozialwirtschaft entwickelt. Lernen Sie uns kennen.

        Über uns
        • Unsere Kanzlei
        • Einblicke
        • Die nachhaltige Kanzlei
      • Kontakt

        Kontakt und Anfahrt

        Hier finden Sie alle Möglichkeiten, wie Sie mit uns in Kontakt treten können: Adresse, Telefax, E-Mail und Anreise. Oder Sie rufen an: +49(0) 6151 / 13 66 00.

        Kontakt
        • Unsere Kanzlei
        • Einblicke
        • Die nachhaltige Kanzlei
      • Schnellbewerbung
        Schnellbewerbung
        • Unsere Kanzlei
        • Einblicke
        • Die nachhaltige Kanzlei

      Artikel

      Hier finden Sie in chronologischer Reihenfolge Beiträge unserer Rechtsanwält:innen in Branchenmedien und juristischen Fachzeitschriften.

      Voraussetzungen und Umfang der Kostenerhebung für Wiederholungsprüfungen nach § 114 Abs. 5 SGB XI

      PflegeRecht 3/2011, S. 148

      Jörn Bachem

      Das Sozialgericht Darmstadt hat mit Urteil vom 24.1.2011 erstmals über die Berechtigung einer Kostenforderung der Landesverbände der Pflegekassen für eine Wiederholungsprüfung nach § 114 Abs. 5 SGB XI entschieden. Der juristische Fachbeitrag stellt die die positive Entscheidung dar und erläutert sie und ihre Folgen für die Praxis. Das Urteil trifft zugleich wesentliche Aussagen zu den rechtlichen Anforderungen an Maßnahmenbescheide nach § 115 Abs. 2 SGB XI.

      Kompressionsverbände: Änderung der HKP-Richtlinie - Verordnungsfähigkeit jetzt klargestellt

      Häusliche Pflege 3/2011, S. 56f.

      Henning Sauer

      Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit einer Änderung der Richtlinie Häusliche Krankenpflege die Verordnungsfähigkeit von Kompressionsmaßnahmen klargestellt. Der Beitrag stellt die für Pflegedienste und Patienten wichtigen Neuerungen vor.

      Versorgung eines suprapubischen Katheters ist immer Behandlungspflege

      CAREkonkret 5/2011, S. 11

      Henning Sauer

      Die Versorgung eines suprapubischen Katheters sehen viele Krankenkassen als Leistung der Grundpflege an, wenn die Austrittsstelle nicht entzündet ist. Der Artikel zeigt an einem aktuellen Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen auf, warum die Versorgung eines suprapubischen Katheters immer Behandlungspflege ist.

      PDF-Dokument

      Richter: Pflege-TÜV ist ist zulässig, aber Heim klagt erfolgreich gegen Veröffentlichung

      CAREkonkret 1/2011, S. 8

      Jörn Bachem

      Das Landessozialgericht Essen geht davon aus, dass der "Pflege-TÜV" grundsätzlich zulässig ist. Da die Prüfungen aber mit Augenmaß durchgeführt werden müssen, konnte ein Heimträger auch vor dem LSG erreichen, dass der Transparenzbericht nicht veröffentlicht wird.

      Mehr Freiraum für faire Verhandlungen

      Häusliche Pflege, 1/2011, S. 39ff.

      Sascha Iffland

      PDF-Dokument

      Der Letter of Intent beim Verkauf einer Pflegeeinrichtung

      CAREkonkret, 50/2010, S. 8

      Im Vorfeld einer Transaktion empfiehlt es sich auch im Pflegebereich, einen sogenannten Letter of Intent abzuschließen. In dem Artikel wird erläutert, welche Rechte und Pflichten daraus erwachsen beziehungsweise ob und in welchem Umfang eine Rechtsverbindlichkeit besteht. Darüber hinaus werden einige Gestaltungsmöglichkeiten und Risiken aufgezeigt.

      PDF-Dokument

      • Vorherige Seite
      • 1
      • …
      • 33
      • 34
      • 35
      • 36
      • 37
      • 38
      • 39
      • 40
      • 41
      • 42
      • …
      • 57
      • Nächste Seite

      Cookie-Einstellungen

      Marketing / Usability

      ZweckMit Hilfe von Matomo-Analytics-Cookies werden statistische Daten über die Webauftritt-Nutztung der Besucher erfasst.
      Datenschutzerklärunghttps://www.iw-recht.de/datenschutz
      Host(s)https://matomo.iw-recht.de/
      Cookie Name_pk_id.1.74ac
      Laufzeit1 Jahr

      Technisch notwendig

      AnbieterKeine Übermittlung an Drittanbieter
      ZweckDieses Cookie ist für die Funktionalität des Content Management Systems notwendig. Zudem ist es sicherheitsrelevant und schützt u.a. vor Cross-Site-Request-Forgery.
      Datenschutzerklärunghttps://www.iw-recht.de/datenschutz/
      Host(s)www.iw-recht.de
      Cookie Namewires
      Laufzeit1 Tag
      ZweckDieses Cookie speichert die Cookie-Einstellungen. Dadurch erscheint dieser Dialog der Cookie-Bestätigung nicht bei jedem Seitenaufruf.
      Datenschutzerklärunghttps://www.iw-recht.de/datenschutz/
      Host(s)www.iw-recht.de
      Cookie Nameiwr-dsgvo
      Laufzeit1 Jahr

      Verwendung von Cookies

      Um unsere Webseite für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Ihre Einwilligung zur Nutzung von Cookies können Sie jederzeit individuell anpassen oder widerrufen. Aktivieren Sie von uns empfohlene Cookies per Klick auf „Ich akzeptiere“ oder ausschließlich notwendige Cookies per Klick auf "Nur notwendige Cookies". Weitere Informationen erhalten Sie unter „Cookie-Einstellungen öffnen“, in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.

      Cookie-Einstellungen

      Kontakt

      IFFLAND WISCHNEWSKI Rechtsanwälte PartG mbB
      Pfungstädter Str. 100 A
      64297 Darmstadt

      Telefon: +49 (0) 6151 / 13 66 00
      Telefax: + 49 (0) 6151 / 13 66 033
      E-Mail: info@iw-recht.de

      Hauptseiten

      TeamStellenangeboteSpezialisierungenWissenÜber unsKontakt

      Spezialisierungen

      Stationäre PflegeAmbulante PflegeEingliederungshilfeKinder- und JugendhilfeKrankenhausInvestor:innen

      Auszeichnungen

      gehe zu JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2024/2025
      gehe zu IFFLAND WISCHNEWSKI bei kununu

      IFFLAND WISCHNEWSKI Rechtsanwälte PartG mbB – Impressum / Datenschutz / Allgemeine Mandatsbedingungen


      Sie verwenden eine veraltete Browserversion. Eine optimale Darstellung der Webseite kann nicht gewährleistet werden.