Mit vier wegweisenden Urteilen hat das Bundessozialgericht im Januar 2009 mit der bisherigen Rechtsprechung zum externen Vergleich gebrochen und somit den Weg zur Festsetzung der Pflegesätze in stationären Einrichtungen neu definiert. Der Beitrag zeigt anhand einer aktuellen Entscheidung des BSG auf, dass für die ambulante Pflege dieselben Grundsätze anzuwenden sind, wie sie für den stationären Bereich entwickelt wurden.