Pflegeheime werden ab sofort nach den Qualitätsprüfungsrichtlinien 2009 und der Pflege-Transparenzvereinbarung (PTV-S) geprüft. Die Ergebnisse der Prüfung werden im Internet veröffentlicht. Der Artikel stellt die Rechtschutzmöglichkeiten gegen die Veröffentlichung von Prüfergebnissen dar und gibt Hinweise zum taktischen Umgang mit veröffentlichten Prüfergebnissen.