Nachdem das Sozialgericht Hamburg mit Beschluss vom 3. Februar 2009 noch entschieden hatte, dass ein Anspruch auf Häusliche Krankenpflege grundsätzlich nicht in Heimen im Sinne des Heimgesetzes bestehe, hat es in einem aktuellen Beschluss seine Rechtsprechung nunmehr geändert und eine Krankenkasse vorläufig zur Gewährung häuslicher Krankenpflege verpflichtet.