IFFLAND WISCHNEWSKI Rechtsanwälte Logo - farbig
  • +49 (0) 6151 / 13 66 00
  • Start
  • Team

    Unsere Berater:innen: Iffland, Wischnewski, Bachem, Sauer, Düncher, Jahn-Prein, Schmietendorf, Lückhoff, Grasmück, Stern-Gerstner, Niedermeier, Hörr, Reinold, Schreck, Michalis, Schweizer, Seifert, Haarde, Kamal, Schweigler

    IFFLAND WISCHNEWKSI – unser Team aus Anwält:innen und Betriebswirt:innen ist spezialisiert auf alle rechtlichen Fragen der Pflege, Eingliederungshilfe, Kinder- und Jugendhilfe, darunter Strafrecht, Ordnungswidrigkeiten, Medizinrecht, Steuerrecht, Vertragsrecht, Entgeltvergleiche, Benchmarks, Verwaltungsrecht

    Team
    • Karriere

      Karriere als Rechtsanwält:innen - Rechtsanwaltsfachangestellte - Referendar:innen (w/m/d)

      IFFLAND WISCHNEWSKI Rechtsanwälte - Werden Sie Teil unseres Teams und machen mit uns unsere Mandant:innen glücklich.

      Karriere
      • Spezialisierungen

        Spezialisierungen - Heim- und Pflegerecht, Wirtschaftsrecht und Arbeitsrecht - Sozialwirtschaft

        Sehen Sie, welche typischen Leistungen wir in Pflege, Eingliederungshilfe und Kinder- und Jugendhilfe anbieten. Ihre Frage ist nicht dabei? Fordern Sie uns heraus!

        Spezialisierungen
        • Stationäre Pflege
        • Ambulante Pflege
        • Eingliederungshilfe
        • Kinder- und Jugendhilfe
        • Krankenhaus
        • Investor:innen
      • Wissen

        Wissen

        Entdecken Sie unser Angebot an Artikeln, Fachbüchern, Broschüren sowie aktuellen Informationen und Veranstaltungen wie unsere Top-Seminare.

        Wissen
        • Aktuelles
        • Veröffentlichungen
        • Veranstaltungen
      • Über uns

        Über uns

        IFFLAND WISCHNEWSKI hat sich durch eine konsequent betriebene Spezialisierung zu einer der bundesweit führenden Sozietäten im Bereich Sozialwirtschaft entwickelt. Lernen Sie uns kennen.

        Über uns
        • Unsere Kanzlei
        • Einblicke
        • Die nachhaltige Kanzlei
      • Kontakt

        Kontakt und Anfahrt

        Hier finden Sie alle Möglichkeiten, wie Sie mit uns in Kontakt treten können: Adresse, Telefax, E-Mail und Anreise. Oder Sie rufen an: +49(0) 6151 / 13 66 00.

        Kontakt
        • Unsere Kanzlei
        • Einblicke
        • Die nachhaltige Kanzlei
      • Schnellbewerbung
        Schnellbewerbung
        • Unsere Kanzlei
        • Einblicke
        • Die nachhaltige Kanzlei

      Artikel

      Hier finden Sie in chronologischer Reihenfolge Beiträge unserer Rechtsanwält:innen in Branchenmedien und juristischen Fachzeitschriften.

      Höhere Entgelte für Heime in Sicht: BSG kippt Rechtsprechung zum externen Vergleich

      CAREkonkret 06/09, S. 1 f.

      Sascha Iffland

      In vier Grundsatzentscheidungen hat das Bundessozialgericht (BSG) neue Kriterien zur Ermittlung des leistungsgerechten Entgelts entwickelt. Dabei hat das BSG das Marktpreisurteil vom 14.12.2000 ausdrücklich korrigiert und zeigt Möglichkeiten auf, nun auch besondere Gestehungskosten, wie z. B. die Tarifbindung, in Pflegesatzverhandlungen umzusetzen. Die Entscheidungen des BSG werden die Pflegesatzverhandlungen maßgeblich bestimmen und sind für Schiedsstellenverfahren bindend.

      PDF-Dokument

      Kostenfalle MDK-Prüfung

      Altenheim 02/09, S. 33

      Jörn Bachem

      Die Pflegereform 2008 hat zu erheblichen Kostensteigerungen geführt. Der Gesetzgeber hat den Kassen aber auch neue Refinanzierungsmöglichkeiten an die Hand gegeben. Nach § 114 Abs. 5 SGB XI sind die Kosten von Wiederholungsprüfungen von der geprüften Pflegeeinrichtung zu tragen, gleich, ob von der Einrichtung selbst beantragt oder von den Kassen veranlasst. Gerade in der Übergangszeit muss aber nicht jede Kostenforderungen berechtigt sein. Erste Kassen und MDK versuchen bereits, ihnen nicht zustehende Forderungen durchzusetzen. Hier liegen die Fehler:

      Sterbefall anzeigen ja, Detektiv spielen nein

      Recht für die Praxis, CAREkonkret, 51/08, S. 6

      Jörn Bachem

      Der schlanke Staat delegiert seine Aufgaben: Vom 1. Januar 2009 an müssen alle, auch die privaten stationären Pflegeeinrichtungen (einschließlich Behinderteneinrichtungen) Sterbefälle dem örtlichen Standesamt anzeigen. Das regelt das reformierte Personenstandsgesetz (PStG). Die Anzeige des Sterbefalls muss schriftlich (d.h. in Papierform; ggf. zur Fristwahrung vorab per Telefax) innerhalb von drei Werktagen nach dem Todeseintritt beim zuständigen Standesamt vorliegen (§§ 30, 20, 28 PStG). Geht die Anzeige nicht, zu spät, unrichtig oder unvollständig ein, kann sie das Standesamt mit Zwangsgeld bis zu 500 Euro erzwingen und außerdem ein Bußgeld verhängen. Inhalt der Anzeige müssen sein:

      Alle Kompressionsverbände sind immer Behandlungspflege

      CAREkonkret, 50/08, S. 10

      Henning Sauer

      Das Anlegen eines Kompressionsverbandes ist stets als Behandlungspflege auf Kosten der Krankenkasse verordnungsfähig, wenn Kompressionsstrümpfe aus anatomischen Gründen nicht angezogen werden können. Was auf den ersten Blick logisch und einfach erscheint, kann in der Praxis erhebliche Probleme bereiten. Manche Krankenkassen gehen irrtümlich davon aus, dass leichte Kompressionsverbände wie Kompressionsstrümpfe der Klasse I nicht als Leistung der Behandlungspflege verordnungsfähig seien. Dies ist jedoch falsch.

      Muss der Heimträger Elektrogeräte der Bewohner regelmäßig prüfen?

      Recht für die Praxis, CAREkonkret, 49/08, S. 7

      Markus Düncher

      Über Brände in Senioreneinrichtungen berichten die Medien immer wieder. Eine häufige Brandursache sind schadhafte Elektrogeräte. Ist der Betreiber zu einer regelmäßigen Kontrolle der elektrischen Geräte und Leitungen in den Bewohnerzimmern verpflichtet? Und schließt das auch eigene Geräte des Bewohners wie Radios oder elektrische Heizdecken ein?

      Gabe von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten bleibt HKP

      Rechtsprechung, CAREkonkret, 48/08, S. 11

      Henning Sauer

      Auch nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind zu Lasten der Krankenkasse zu verabreichen - auf die ärztliche Verordnung kommt es an. Das Hessische Landessozialgericht (LSG) hat mit seinem Urteil vom 30.Oktober 2008 (Az.: L 8 KR 353/07) bestätigt, dass es sich auch dann um eine als Behandlungspflege verordnungsfähige Leistung der Häuslichen Krankenpflege handelt, wenn nicht verschreibungspflichtige Medikamente verabreicht werden.

      • Vorherige Seite
      • 1
      • …
      • 42
      • 43
      • 44
      • 45
      • 46
      • 47
      • 48
      • 49
      • 50
      • 51
      • …
      • 57
      • Nächste Seite

      Cookie-Einstellungen

      Marketing / Usability

      ZweckMit Hilfe von Matomo-Analytics-Cookies werden statistische Daten über die Webauftritt-Nutztung der Besucher erfasst.
      Datenschutzerklärunghttps://www.iw-recht.de/datenschutz
      Host(s)https://matomo.iw-recht.de/
      Cookie Name_pk_id.1.74ac
      Laufzeit1 Jahr

      Technisch notwendig

      AnbieterKeine Übermittlung an Drittanbieter
      ZweckDieses Cookie ist für die Funktionalität des Content Management Systems notwendig. Zudem ist es sicherheitsrelevant und schützt u.a. vor Cross-Site-Request-Forgery.
      Datenschutzerklärunghttps://www.iw-recht.de/datenschutz/
      Host(s)www.iw-recht.de
      Cookie Namewires
      Laufzeit1 Tag
      ZweckDieses Cookie speichert die Cookie-Einstellungen. Dadurch erscheint dieser Dialog der Cookie-Bestätigung nicht bei jedem Seitenaufruf.
      Datenschutzerklärunghttps://www.iw-recht.de/datenschutz/
      Host(s)www.iw-recht.de
      Cookie Nameiwr-dsgvo
      Laufzeit1 Jahr

      Verwendung von Cookies

      Um unsere Webseite für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Ihre Einwilligung zur Nutzung von Cookies können Sie jederzeit individuell anpassen oder widerrufen. Aktivieren Sie von uns empfohlene Cookies per Klick auf „Ich akzeptiere“ oder ausschließlich notwendige Cookies per Klick auf "Nur notwendige Cookies". Weitere Informationen erhalten Sie unter „Cookie-Einstellungen öffnen“, in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.

      Cookie-Einstellungen

      Kontakt

      IFFLAND WISCHNEWSKI Rechtsanwälte PartG mbB
      Pfungstädter Str. 100 A
      64297 Darmstadt

      Telefon: +49 (0) 6151 / 13 66 00
      Telefax: + 49 (0) 6151 / 13 66 033
      E-Mail: info@iw-recht.de

      Hauptseiten

      TeamStellenangeboteSpezialisierungenWissenÜber unsKontakt

      Spezialisierungen

      Stationäre PflegeAmbulante PflegeEingliederungshilfeKinder- und JugendhilfeKrankenhausInvestor:innen

      Auszeichnungen

      gehe zu JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2024/2025
      gehe zu IFFLAND WISCHNEWSKI bei kununu

      IFFLAND WISCHNEWSKI Rechtsanwälte PartG mbB – Impressum / Datenschutz / Allgemeine Mandatsbedingungen


      Sie verwenden eine veraltete Browserversion. Eine optimale Darstellung der Webseite kann nicht gewährleistet werden.