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    IFFLAND WISCHNEWKSI – unser Team aus Anwält:innen und Betriebswirt:innen ist spezialisiert auf alle rechtlichen Fragen der Pflege, Eingliederungshilfe, Kinder- und Jugendhilfe, darunter Strafrecht, Ordnungswidrigkeiten, Medizinrecht, Steuerrecht, Vertragsrecht, Entgeltvergleiche, Benchmarks, Verwaltungsrecht

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      Hier finden Sie in chronologischer Reihenfolge Beiträge unserer Rechtsanwält:innen in Branchenmedien und juristischen Fachzeitschriften.

      Eine Erweiterung des Fachkraftbegriffs findet nicht statt

      CAREkonkret, 21/08, S.5

      Jörn Bachem

      Neues Heimgesetz in NRW: Spielraum der Einrichtungen wird nicht größer / Massiver Bürokratieaufbau befürchtet. In Nordrhein-Westfalen (NRW) soll spätestens zum 1. Januar 2009 das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) das bisher geltende Heimgesetz des Bundes ablösen (CAREkonkret berichtete). Der Sozialminister wirbt für den Gesetzentwurf, der auch der Entbürokratisierung dienen soll, insbesondere mit einer Lockerung der Fachkraftquote. Doch bringt die Neuregelung wirklich Vorteile?

      Altenheime gehören nicht zum Zuständigkeitsbereich

      CAREkonkret, 19/08, S. 6

      Jörn Bachem

      Überprüfung durch den Ausschuss für die Angelegenheiten der psychischen Krankenversorgung. In Sachsen-Anhalt dürfen die Besuchskommissionen des Ausschusses für die Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung keine Altenpflegeeinrichtungen überprüfen. Das hat das Verwaltungsgericht Halle in einem Eilverfahren (Az.: 1 B 31/08 HAL) entschieden

      Barbetrag für diverse Extras

      Altenheim 05/08, S. 35

      Jörn Bachem

      Pflegebedürftige erhalten in Einrichtungen neben Sachleistungen den so genannten notwendigen Lebensunterhalt (§ 35 SGB XII). Dazu gehört neben einer Bekleidungspauschale auch der Barbetrag. Damit soll der Pflegebedürftigerndie Kosten seiner persönlichen Bedürfnisse bestreiten können, etwa die Teilnahme am kulturellen Leben, den Frisör, aber auch kleinere Reparaturen an Schuhen sowie kleinere Anschaffungen an Kleidung oder Hausrat. Zweck der Leistung ist, dem Hilfebedürftigen ein Minimum autonomer Lebensgestaltung zu ermöglichen.

      PDF-Dokument

      Das Ende der Personalunion von Heim- und Pflegedienstleitung?

      Recht für die Praxis, CAREkonkret, 17/08, S. 3

      Sascha Iffland

      Ein Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (Urteil v. 16.11.2007, Az.: L 4 P 2359/04) hat vor Kurzem für viel Aufregung gesorgt. Das Gericht hatte die Personalunion von Heimleitung und Pflegedienstleitung für unzulässig erklärt (CAREkonkret berichtete). Gerade in kleineren Einrichtungen werden die Funktionen oft in einer Person gebündelt. Dadurch können die Kapazitäten der Führungspersonen ausgelastet, Reibungsverluste vermieden und Personalkosten eingespart werden. Mitarbeiter, Bewohner und Angehörige profitieren davon, nur einen festen Ansprechpartner zu haben. Ist das mit dem genannten Urteil nun vorbei, müssen die Positionen neu besetzt werden?

      Wie Sie Zahlungsausfälle in der stationären Pflege vermeiden

      Recht für die Praxis, CAREkonkret, 13/08, S. 5

      Markus Düncher

      Die Diskussionen über drohende Altersarmut reißen nicht ab. Sozialhilfeverfahren ziehen sich durch immer restriktivere Prüfungen über nicht unerhebliche Zeiträume hin. Den Heimträgern drohen hinsichtlich der nicht von den Pflegekassen beziehungsweise Sozialhilfeträgern übernommenen Entgeltanteile erhebliche Zahlungsausfälle. Wie kann der Heimträger dieses Risiko reduzieren?

      Miet- und Pachtverträge – Von Fallstricken und Schlupflöchern

      CAR€ Invest, 12/08, S. 4 f.

      Markus Düncher

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