Überprüfung durch den Ausschuss für die Angelegenheiten der psychischen Krankenversorgung. In Sachsen-Anhalt dürfen die Besuchskommissionen des Ausschusses für die Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung keine Altenpflegeeinrichtungen überprüfen. Das hat das Verwaltungsgericht Halle in einem Eilverfahren (Az.: 1 B 31/08 HAL) entschieden