Pflegeheime unterstehen der staatlichen Kontrolle der Heimaufsicht (§ 15 HeimG) sowie der Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK, §§ 112, 114 SGB XI). Werden diese Kontrollen von den Aufsichtsbehörden sachgerecht durchgeführt und in der Einrichtung offen aufgenommen – was der Regelfall ist – so stellen sie einen wertvollen Baustein im Qualitätsmanagement des Heimes dar. Doch in einigen Fällen kommt es während der Prüfung auch zu Fragen über die Prüfbefugnisse der Behörden. Der Artikel zeigt den gesetzlichen Rahmen der Prüfungen auf und nimmt zu streitigen Fragen Stellung.