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    IFFLAND WISCHNEWKSI – unser Team aus Anwält:innen und Betriebswirt:innen ist spezialisiert auf alle rechtlichen Fragen der Pflege, Eingliederungshilfe, Kinder- und Jugendhilfe, darunter Strafrecht, Ordnungswidrigkeiten, Medizinrecht, Steuerrecht, Vertragsrecht, Entgeltvergleiche, Benchmarks, Verwaltungsrecht

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      Hier finden Sie in chronologischer Reihenfolge Beiträge unserer Rechtsanwält:innen in Branchenmedien und juristischen Fachzeitschriften.

      Strenge Haftungsregeln: Schlechte Chancen ohne professionelles Hygienemanagement

      CAREkonkret v. 14.09.2007, S. 5

      Jörn Bachem

      An Heime werden durch öffentlich-rechtliche Vorschriften und eine bewohnerfreundliche Rechtsprechung strenge Hygieneanforderungen gestellt. Ohne ein auch juristisch professionelles Hygienemanagement gelangen Einrichtungsträger im Haftungsprozess schnell in vermeidbare Beweisnot. Der in der Reihe "Recht für die Praxis" erscheinende Beitrag skizziert die Rechtslage und gibt praktische Tipps, wie Haftungsrisiken minimiert werden können.

      Arbeit auf Abruf: So gleichen Sie die Personalkosten an die tatsächliche Ertragslage an

      CAREkonkret v. 10.08.2007, S. 5

      Alexander Wischnewski

      Die von vielen Heimen und Pflegediensten angewandten Arbeitszeitmodelle führen zu erheblichen Risiken. Der Artikel zeigt, wie und unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber die Arbeitszeit und damit auch die Vergütung durch einseitige Erklärung erhöhen oder absenken kann.

      Regelungen nach dem Tode – Wie lange hat das Heim Anspruch auf Entgeltzahlungen?

      Altenheim, 7/2007, S. 37

      Sascha Iffland

      Während § 8 Absatz 8 Heimgesetz die Möglichkeit vorsieht, die Entgeltbestandteile für Wohnraum und Investitionskosten nach dem Tode noch zwei Wochen weiter zu berechnen, endet die Zahlungsfrist der Heimbewohner im Pflegeheim nach § 87a Absatz 1 SGB XI mit dem Todestag. Hiervon abweichende Vereinbarungen mit dem Heimbewohner sind nichtig. Der Beitrag zeigt auf, wie dieser Widerspruch aufzulösen ist und welche Möglichkeiten dem Heim verbleiben.

      Das Thema wird bundesweit spannend – Kommentar zum Beschluss des OVG Berlin- Brandenburg zu ambulant betreuten WGs

      CAREkonkret v. 29.06.2007, S. 9

      Jörn Bachem

      Bauaufsichtsbehörden prüfen nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin- Brandenburg ambulant betreute Wohngemeinschaften und machen Auflagen zu Brandschutz und Rettungswegen wie für stationäre Einrichtungen. Der Beitrag kritisiert diese neue Praxis und zeigt auf, dass die neue Rechtsprechung bundesweit Bedeutung für alle ambulant betreuten Wohngemeinschaften hat.

      Was dürfen die Prüfer – was nicht? Zu den Prüfbefugnissen von Heimaufsicht und MDK

      Altenheim, 2/2007, S. 33

      Sascha Iffland

      Pflegeheime unterstehen der staatlichen Kontrolle der Heimaufsicht (§ 15 HeimG) sowie der Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK, §§ 112, 114 SGB XI). Werden diese Kontrollen von den Aufsichtsbehörden sachgerecht durchgeführt und in der Einrichtung offen aufgenommen – was der Regelfall ist – so stellen sie einen wertvollen Baustein im Qualitätsmanagement des Heimes dar. Doch in einigen Fällen kommt es während der Prüfung auch zu Fragen über die Prüfbefugnisse der Behörden. Der Artikel zeigt den gesetzlichen Rahmen der Prüfungen auf und nimmt zu streitigen Fragen Stellung.

      Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz – Erhöhtes Klagerisiko

      Altenheim, 10/2006, S. 42ff.

      Alexander Wischnewski

      Am 18.08.2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten, welches auch für alle Träger von Heimen und Pflegediensten weit reichende Folgen haben kann. Die Arbeitsgerichte werden Detailprobleme in den nächsten Jahren zu klären haben. Der Beitrag zeigt Möglichkeiten auf, wie Träger von Heimen und Ambulanten Pflegediensten bis dahin das Klagerisiko durch vorbeugende Maßnahmen minimieren können.

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