In Zeiten knapp kalkulierter Pflegesätze versuchen viele Einrichtungen gesonderte Erlöse durch Vereinbarung von Zusatzleistungen zu erzielen. Dabei steht immer wieder der Einzelzimmerzuschlag zur Diskussion, für den bis zu zehn Euro kalendertäglich berechnet werden. Dieser ist zwar unzulässig, doch kann ein Zuschlag für ein besonders großes Zimmer oder eine differenzierte Berechnung von Investitionskosten in Erwägung gezogen werden.