Der Artikel erläutert anhand von Standardfällen, wie der Heimträger offene Forderungen z. B. gegen dem Selbstzahler, Sozialhilfeträger oder den Erben von verstorbenen Bewohnern geltend machen kann. Dabei werden heimrechtliche Besonderheiten, wie z. B. die Kündigung des Heimvertrages, den Wechsel des Betreuers oder den Verzug des Kostenträgers eingehend dargestellt.