§ 12 a ApoG verpflichtet öffentliche Apotheken mit den Trägern von Heimen ab dem 27.08.2003 Verträge über die Versorgung mit Medikamenten abzuschließen. Es wird dargelegt, was hierbei für den Heimträger zu beachten ist. Eine Zusammenfassung finden Sie unter der Rubrik "Mandanteninformationen".