Nicht immer stimmt die Pflegestufe des Bewohners mit dem tatsächlichen Betreuungsaufwand - also der Pflegeklasse - überein. In § 84 SGB XI hat der Gesetzgeber geregelt, wie die Einrichtungen den Aufwand für die Pflegeklasse geltend machen können. Doch nur wenige Heime nutzen diese Möglichkeit - und nehmen statt dessen wirtschaftliche Nachteile in Kauf. Was ist zu raten?