Die angemessene Beteiligung von Fachkräften an pflegerischen und betreuenden Tätigkeiten ist im Pflegeheim zwingend vorgeschrieben. Der Beitrag gibt Aufschluss darüber, wie die Fachkraftquote des § 5 Abs. 1 HeimPersV genau auszulegen ist und in welchen Fällen die Einrichtung den Forderungen der Heimaufsicht entgegen treten kann.