Auch wenn der Heimträger bemüht sein wird, das Auflaufen rückständiger Heimentgelte durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden, treten in Einzelfällen doch immer wieder erhebliche Zahlungsrückstände auf, die eine fristlose Kündigung unumgänglich werden lassen. Nach der Kündigung ist dann von Selbstzahlern, deren Angehörige oder den Kostenträgern oft eine plötzliche Zahlungsbereitschaft zu beobachten. Allerdings sind an die Begründung einer wirksamen Kündigung hohe Anforderungen gestellt, welche in diesem Artikel erläutert werden.