Änderung der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinien. Mit der Änderung der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinien besteht nun Klarheit darüber, dass in bestimmten Fällen die Behandlungspflege auch im Pflegeheim ambulant erbracht werden kann. Pflegeheime, die auf beatmungspflichtige Patienten spezialisiert sind, sollten sich dazu positionieren.