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    IFFLAND WISCHNEWKSI – unser Team aus Anwält:innen und Betriebswirt:innen ist spezialisiert auf alle rechtlichen Fragen der Pflege, Eingliederungshilfe, Kinder- und Jugendhilfe, darunter Strafrecht, Ordnungswidrigkeiten, Medizinrecht, Steuerrecht, Vertragsrecht, Entgeltvergleiche, Benchmarks, Verwaltungsrecht

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      Hier finden Sie in chronologischer Reihenfolge Beiträge unserer Rechtsanwält:innen in Branchenmedien und juristischen Fachzeitschriften.

      Nordrhein-Westfalen: Anspruch auf Investitionskostenförderung für Tagespflegeeinrichtungen trotz gesonderter Berechnung durch die Förderung ungedeckter Kosten

      Sozialrecht aktuell 6/2009, S. 221 ff.

      Jörn Bachem

      Der Beitrag erläutert die praktische Bedeutung einer Entscheidung des OVG Münster für die Pflegefinanzierung in Nordrhein-Westfalen. Der Bezug von Fördermitteln und die gesonderte Berechnung davon ungedeckter investiver Kosten schließen sich nicht automatisch aus, auch nicht beim Pflegewohngeld in vollstationären Einrichtungen. Die Gesetzeslage in NRW bleibt aber problematisch und unbefriedigend.

      Besuchskommissionen: Kein Kontrollrecht in Altenheimen

      CAREkonkret v. 15.05.2009, S. 8

      Jörn Bachem

      In Sachsen-Anhalt dürfen nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts die Besuchskommissionen des Ausschusses für die Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung keine Altenpflegeeinrichtungen überprüfen. Der Bericht erläutert die Entscheidung, mit der seit langem ohne Rechtsgrundlage durchgeführte Kontrollen beendet werden. Auch in anderen Bundesländern, vor allem Niedersachsen, könnten jetzt ähnliche Besuchskommissionen auf den Prüfstand kommen.

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      Die Pflegedienstleitung ist auf die Fachkraftquote anzurechnen

      Recht für die Praxis, CAREkonkret, 19/09, S. 7

      Jörn Bachem

      Das Heimgesetz des Bundes gilt derzeit noch in den meisten Ländern. Aber auch die neuen Heimgesetze sehen überwiegend weiterhin Fachkraftquoten von 50 Prozent vor. Entscheidend ist der Anteil der Stellen in der Pflege, die mit examinierten Kräften besetzt sind. Viele Heimaufsichtsbehörden rechnen hier die Pflegedienstleitung (PDL) aber nicht mit. Müssen die Heime sich das gefallen lassen und Stellen aufstocken?

      Veröffentlichungen von Qualitätsberichten gemäß § 115 Abs. 1a SGB XI - verfassungsrechtliche Rechtfertigung, Inhalt und Reichweite der Pflichten, Verfahrensregelungen und Rechtsschutz

      PflegeRecht 5/2009, S. 214 ff.

      Jörn Bachem

      Der Beitrag bemüht sich, die wichtigsten juristischen Fragestellungen aufzubereiten, die mit der Veröffentlichung der Ergebnisse der neuen Transparenzprüfungen verbunden sind. Dabei geht der Autor von den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen zum staatlichen Informationshandeln aus und stellt diese in den Zusammenhang des Rechts der Qualitätsprüfungen nach dem SGB XI. Besonderes Augenmerk wird auf die Frage gelegt, wer eigentlich für die Durchführung der Veröffentlichung verantwortlich ist, denn die Formulierung des Gesetzes ist insoweit misslungen, was rechtliche Probleme bis hin zu einer möglichen Verfassungswidrigkeit der neuen Vorschrift des § 115 Abs. 1 a SGB XI aufwirft. Eigene Abschnitte sind der Frage gewidmet, wer für die mit der Veröffentlichung verbundenen Kosten einzustehen hat und wie sich der Rechtsschutz gegen rechtswidrige Veröffentlichungen gestaltet.

      Kassenleistung mit Risiken und Nebenwirkungen

      CAREkonkret, 17/09, S. 3

      Jörn Bachem

      KKH Allianz und MDK Niedersachsen preschen vor: Prüfergebnisse per Telefon. Die KKH Allianz bietet als einzige Pflegekasse schon jetzt Informationen über die Ergebnisse der MDK-Prüfungen in Pflegeheimen an. Was auf den ersten Blick als gute Service-Idee erscheint, zeigt sich bei genauem Hinsehen aber als rechtlich bedenkliche Marketingaktion, die sich betroffene Pflegeheime nicht gefallen lassen müssen.

      Die Pflegereform 2008 und ihre Folgen - Das Kostenrecht der Qualitätsprüfungen nach § 114 SGB XI

      PflegeRecht 4/2009, S. 169 ff.

      Jörn Bachem

      Der Beitrag richtet sich in erster Linie an Fachjuristen und erläutert alle wesentlichen Rechtsfragen der hoch umstrittenen neuen Kostenpflicht für Wiederholungsprüfungen durch den MDK. Insbesondere wird thematisiert, ob der MDK selbst Kosten erheben kann, wie der Begriff der Wiederholungsprüfung zu definieren ist, wie hoch die Kosten sein dürfen und welche Rechtsschutzmöglichkeiten bestehen. Vor allem aber wird festgestellt, dass die Neuregelung aufgrund zahlreicher Mängel in der bestehenden Form verfassungswidrig sein dürfte, sodass eine Korrektur durch den Gesetzgeber erfolgen muss.

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