In Sachsen-Anhalt dürfen nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts die Besuchskommissionen des Ausschusses für die Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung keine Altenpflegeeinrichtungen überprüfen. Der Bericht erläutert die Entscheidung, mit der seit langem ohne Rechtsgrundlage durchgeführte Kontrollen beendet werden. Auch in anderen Bundesländern, vor allem Niedersachsen, könnten jetzt ähnliche Besuchskommissionen auf den Prüfstand kommen.