Haftpflichtversicherungsschutz ist für Pflegeeinrichtungen wichtig. Zwischen Versicherungsunternehmen und Krankenkassen bestehen häufig sogenannte Teilungsabkommen, die für die versicherten Heime und Pflegedienste zukünftig teuer werden können. Mit den Teilungsabkommen soll die Abwicklung in typischen Schadensfällen vereinfacht und eigentlich Geld gespart werden. Die Krankenkasse erhält eine festgelegte Quote eines auf sie übergegangenen Schadensersatzanspruchs erstattet, beispielsweise die Behandlungskosten nach einem Bewohnersturz. Dafür muss sie lediglich einen Zusammenhang des Schadensfalles mit dem versicherten Risiko darlegen. Auf eine detaillierte Prüfung, ob ein Anspruch überhaupt besteht, verzichtet der Haftpflichtversicherer.