Die Abrechnung des Heimentgelts ist eine Wissenschaft für sich. Nicht nur, weil das Entgelt aufgrund gesetzlicher Vorgaben in seine einzelnen Bestandteile aufzugliedern ist, sondern weil neben dem Entgelt im engeren Sinne meist auch regelmäßig oder unregelmäßig anfallende Zusatzleistungen abgerechnet sowie Gutschriften und Nachberechnungen vorgenommen werden müssen. Spätestens, wenn rückständiges Heimentgelt geltend gemacht werden muss oder Bewohner Rückerstattungen verlangen, kommt es bei ungeschickter Vertragsgestaltung und Entgeltabrechnung zu Problemen.