Am 1. Juli 2008 ist das neue Pflegezeitgesetz (PflegeZG) in Kraft getreten. Hierdurch soll Beschäftigten die Möglichkeit gegeben werden, pflegebedürftige nahe Angehörige in häuslicher Umgebung zu versorgen. Zur Umsetzung dieses Ziels hat der Gesetzgeber einen bisher kaum dagewesenen Sonderkündigungsschutz sowie umfassende Freistellungsansprüche eingeführt, welche gerade pflegerisch geschulten Arbeitnehmern erhebliche Missbrauchsmöglichkeiten eröffnen.