Mit der Einführung der Landesheimgesetze und des WBVG kam es zu Irritationen, ob Heimaufsichtsbehörden weiterhin berechtigt sind, auf die Gestaltung von Heimverträgen Einfluss zu nehmen. Der in der Reihe "Recht für die Praxis" erschienene Beitrag zeigt auf, in welchen Bundesländern (lediglich ordnungsrechtliche) Vorgaben gemacht werden können, dass aber die Aufgabe der inhaltlichen Kontrolle der Heimverträge nun grundsätzlich den Verbraucherschutzverbänden obliegt.