Das Landessozialgericht (LSG) NRW hat in der ersten Beschwerdeentscheidung für das einwohnerstärkste Bundesland hohe Hürden für den Rechtsschutz aufgestellt - zu hohe. Die Entscheidung setzt den vorläufigen Maßstab für das Bundesland. Ob sich andere LSG anschließen werden, ist offen.