Ein Urteil des Bundesgerichtshofs hat für Heime weitreichende Konsequenzen: Heimleitungen müssen Bewohnern, die auf Sondennahrung angewiesen sind, die ersparten Verpflegungskosten rückerstatten. Nach Ansicht des Verfassers ist das Urteil jedoch fehlerhaft, da dem Heim überhaupt keine Einsparungen entstehen. Die Sondennahrung wird bei Kalkulation der Pauschale bereits berücksichtigt.