Mängelbescheide sind das wichtigste Instrument der externen hoheitlichen Qualitätssicherung im SGB XI. Entscheidungsbefugnis und -verfahren haben erhebliche Bedeutung sowohl für die formelle als auch für die materielle Rechtmäßigkeit der Bescheide. Der juristische Fachaufsatz erläutert den Weg zur Entscheidung und den Kreis der daran zu Beteiligenden. Zugleich wird auf die mit den Mängelbescheiden systematisch eng verschränkte Kündigung des Versorgungsvertrages eingegangen. Das Entscheidungsverfahren hat nämlich jeweils den gleichen Grundsätzen zu folgen.