Seit dem 01.07.2008 sollen die Einrichtungen für die vom MDK durchgeführten Wiederholungsprüfungen bezahlen. Nach dem Urteil des Sozialgerichts Hannover darf eine Wiederholungsprüfung nichts kosten, wenn die der Wiederholungsprüfung vorausgegangene Prüfung vor dem 01.07.2008 in Auftrag gegeben und durchgeführt wurde. In derartigen Altfällen dürfen die Landesverbände der Pflegekassen keine Kosten erheben.