Rechtsanwalt Bachem stellt in seinem Video-Statement die neuen heimrechtlichen Regelungen zur Veröffentlichung von Prüfberichten der Heimaufsicht vor und zeigt auf, dass die aktuelle Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs den Einrichtungsträgern bundesweit gute Rechtsschutzchancen eröffnet, wenn die Länder ihre Gesetze nicht schnell nachbessern. Rechtspolitisch sind die Regelungen aus seiner Sicht grundsätzlich verfehlt. Web-Video öffnen