Verstirbt ein Heimbewohner, stellen sich im Zusammenhang mit der Wiederbelegung des Heimplatzes und der finanziellen Abwicklung des Vertrages einige Fragen. Da Betreuungen mit dem Todestag enden, stehen Betreuer nicht mehr als Ansprechpartner zur Verfügung. Häufig sind Erben noch nicht bekannt. Zu Lebzeiten des Bewohners gestellte Anträge auf Sozialhilfe wurden oft noch nicht rechtskräftig beschieden und es ist daher die Kostenträgerschaft hinsichtlich offener Heimentgelte unklar. Der in der Reihe "Recht für die Praxis" erschienene Beitrag zeigt Möglichkeiten zur Abwicklung und Neubelegung auf.