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    IFFLAND WISCHNEWKSI – unser Team aus Anwält:innen und Betriebswirt:innen ist spezialisiert auf alle rechtlichen Fragen der Pflege, Eingliederungshilfe, Kinder- und Jugendhilfe, darunter Strafrecht, Ordnungswidrigkeiten, Medizinrecht, Steuerrecht, Vertragsrecht, Entgeltvergleiche, Benchmarks, Verwaltungsrecht

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        IFFLAND WISCHNEWSKI hat sich durch eine konsequent betriebene Spezialisierung zu einer der bundesweit führenden Sozietäten im Bereich Sozialwirtschaft entwickelt. Lernen Sie uns kennen.

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      Hier finden Sie in chronologischer Reihenfolge Beiträge unserer Rechtsanwält:innen in Branchenmedien und juristischen Fachzeitschriften.

      Wiederbelegung des Heimplatzes - das gilt es zu beachten

      CAREkonkret 21/2012, S.8

      Markus Düncher

      Verstirbt ein Heimbewohner, stellen sich im Zusammenhang mit der Wiederbelegung des Heimplatzes und der finanziellen Abwicklung des Vertrages einige Fragen. Da Betreuungen mit dem Todestag enden, stehen Betreuer nicht mehr als Ansprechpartner zur Verfügung. Häufig sind Erben noch nicht bekannt. Zu Lebzeiten des Bewohners gestellte Anträge auf Sozialhilfe wurden oft noch nicht rechtskräftig beschieden und es ist daher die Kostenträgerschaft hinsichtlich offener Heimentgelte unklar. Der in der Reihe "Recht für die Praxis" erschienene Beitrag zeigt Möglichkeiten zur Abwicklung und Neubelegung auf.

      Hessisches Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen - Streitigkeiten sind vorprogrammiert

      Altenheim Online (ab 05/2012)

      Jörn Bachem

      In diesem Video-Statement erläutert Rechtsanwalt Bachem einige wichtige Neuerungen für ambulante Pflegedienste, die in Hessen durch das HGBP erstmals dem Heimrecht unterstellt werden. Deutliche Kritik erhebt er gegen zunehmende Bürokratie, unklare Vorschriften und die geplante Veröffentlichung von Prüfberichten. Web-Video öffnen

      Keine Kosten für Wiederholungsprüfungen in Altfällen

      PflegeRecht 5/2012, S. 313

      Jörn Bachem

      Der juristische Fachbeitrag erläutert Inhalt und Bedeutung des Urteils des SG Hannover vom 24.1.2012 (Az.: S 29 P 85/10) zum Kostenerhebungsrecht für Wiederholungsprüfungen in Pflegeeinrichtungen für die Praxis. Kernaussage der Entscheidung ist, dass ein Kostenerhebungsrecht der Landesverbände der Pflegekassen nur dann besteht, wenn bereits die der Wiederholungsprüfung vorausgegangene Regel- oder Anlassprüfung nach Inkrafttreten des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes am 1.7.2008 stattgefunden hat. Demgegenüber reicht es nicht aus, dass die Landesverbände eine als Wiederholungsprüfung bezeichnete Prüfung im Anschluss an eine vor dem Stichtag erfolgte Prüfung durchführen lassen haben. Betroffene Einrichtungsträger sollten ihre Rückforderungsansprüche gegen die drohende Verjährung absichern.

      PDF-Dokument

      Eigenkapitalzinsen in Pflegesatzverhandlung einkalkulieren?

      Altenheim 05/2012, S. 30f.

      Sascha Iffland

      In diesem Beitrag der neuen Serie zum Vergütungsrecht erfahren Sie, wie Betreiber nach der neuen Rechtsprechung zur Berechnung der Investitionskosten eine angemessene Rendite auf eingesetztes Kapital erhalten können.

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      Befristung mit Sachgrund: Das ist zu beachten!

      Häusliche Pflege 5/2012, S. 38f.

      Henning Sauer

      Befristete Arbeitsverträge können bei Vorliegen eines sachlichen Grundes nahezu unbegrenzt aufeinander folgen. Die Rechtsprechung stellt an das Vorliegen eines sachlichen Grundes jedoch hohe Anforderungen, die es strikt zu beachten gilt.

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      Urteil zum TVöD: Mehr Urlaub für Junge

      Häusliche Pflege 5/2012, S. 19

      Henning Sauer

      Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die altersabhängige Staffelung der Urlaubsdauer im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) gekippt. Arbeitgeber sollten ihre Arbeitsverträge prüfen und gegebenenfalls anpassen.

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