Abrechnungsprüfungen im Rahmen von Qualitätsprüfungen gab es schon immer. Sie wurden von den Pflegekassen veranlasst, wenn es Anhaltspunkte für Auffälligkeiten in der Abrechnung gab. Seit Oktober 2016 prüft der MDK bei allen Regel- und Anlassprüfungen nicht nur die Qualität der erbrachten Leistungen, sondern immer auch deren Abrechnung.