Der Anspruch von Patienten auf Verabreichung ärztlich verordneter Medikamente als Leistung der Häuslichen Krankenpflege besteht auch dann, wenn das Arzneimittel selbst nicht verschreibungspflichtig ist. Der Artikel stellt ausführlich die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 25.08.2009 (Az. B 3 KR 25/08 R) vor und zeigt darüber hinaus auf, weshalb die Krankenkasse im Verhältnis zu ihren Versicherten die medizinische Notwendigkeit der Leistung nicht zu prüfen hat.