Der Beitrag erläutert die praktische Bedeutung einer Entscheidung des OVG Münster für die Pflegefinanzierung in Nordrhein-Westfalen. Der Bezug von Fördermitteln und die gesonderte Berechnung davon ungedeckter investiver Kosten schließen sich nicht automatisch aus, auch nicht beim Pflegewohngeld in vollstationären Einrichtungen. Die Gesetzeslage in NRW bleibt aber problematisch und unbefriedigend.