Die Hessische Landesregierung hat am Abend des 23. März 2020 neue Einschränkungen für die Nutzung und den Betrieb sozialer Einrichtungen erlassen. Diese betreffen vor allem teilstationäre Angebote der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen sowie die Werkstätten. Zugleich zeichnen sich Zuschüsse zu den Betriebskosten betroffener Einrichtungen durch das „Sozialschutz-Paket“ der Bundesregierung ab, die aber keine volle Kompensation bringen werden.