Die Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG) vom 29.01.2009 zur Ermittlung des leistungsgerechten Entgelts haben einen nachhaltigen Niederschlag in den Pflegesatzverhandlungen gefunden. Nachdem nun die Entscheidungsgründe des BSG vorliegen, haben insbesondere tarifgebundene Einrichtungen beachtliche Verhandlungserfolge erzielt. Aber auch nicht tarifgebundene Einrichtungen können aus den Entscheidungen des BSG Argumentationslinien ableiten.