Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 25.08.2009 (Az. B 3 KR 25/08 R) die Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts vom 30.10.2008 bestätigt, dass auch die Verabreichung nicht verschreibungspflichtiger Medikamente eine verordnungsfähige Leistung der Behandlungspflege ist. Der Artikel stellt die wesentlichen Aussagen des Bundessozialgerichts dar und zeigt auf, warum die von den Krankenkassen oft praktizierte Notwendigkeitsprüfung rechtswidrig ist.